News
Satzungsänderungen
Die folgenden Änderungen an der Satzung sollen bei der anstehenden Jahreshauptversammlung am 13.03.2026 beschlossen werden:
§1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
2. Der Verein hat seinen Sitz in Bad Salzig Boppard - Bad Salzig.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§3 Mitgliedschaft
2. Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die den Tennissport ausüben
dürfen und zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet
haben. Eine Umwandlung in eine passive Mitgliedschaft ist durch
schriftliche Erklärung an den Vorstand grundsätzlich zu Beginn eines
Geschäftsjahres möglich.
4. Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die den Tennissport ausüben
dürfen und zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.
§4 Aufnahme des Mitgliedes
2. Mit Aufnahme durch den Vorstand beginnt die Mitgliedschaft. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§6 Pflichten des Mitgliedes
4. Zur Instandhaltung der Tennisanlage sind Arbeitsstunden zu leisten.
Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Geschäftsjahr wird durch die
Mitgliederversammlung festgelegt. Jedes aktive Mitglied, welches zu
Beginn des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist
arbeitsdienstpflichtig. Vorstandsmitglieder und deren Partner sind vom
Arbeitsdienst befreit.
§7 Beiträge des Mitgliedes
3. Nicht erbrachte Arbeitsstunden werden durch einen festgelegten
Geldbetrag pro Stunde ausgeglichen. Der Geldbetrag wird durch die
Mitgliederversammlung festgelegt.
§8 Beendigung der Mitgliedschaft
Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle Rechtean den Verein dieser Satzung. Ihre Verbindlichkeiten beim Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben bestehen.
§1O Mitgliederversammlung
1. Der Vorstand Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung, der Stellvertreter, beruft alljährlich im ersten
Quartal eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ein. Zu dieser sind die Mitglieder
mindestens 2 Wochen vorher durch Veröffentlichung im gemeindlichen amtlichen Mitteilungsblatt /
Homepage unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.
2. Soweit in dieser Satzung nichts anderes festgelegt wird, ist die Mitgliederversammlung für alle
Angelegenheiten des Vereins zuständig. Sie ist insbesondere zuständig für:
a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes,
b) Entgegennahme des Kassenberichtes,
c) Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer,
d) Entlastung des Vorstandes,
e) Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer,
f) Festlegung der Vereinsbeiträge,
g) Satzungsänderungen,
h) Ernennung von Ehrenmitgliedern,
i) Behandlung der Anträge der Mitglieder zur Mitgliederversammlung.
§11 Der Vorstand
Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er besteht aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer,
d) dem Kassierer,
e) dem Sportwart, einem oder mehrerer Sportwarte,
f) dem Jugendwart, einem oder mehrerer Jugendwarte,
g) dem Zeugwart, dem Platzwart,
h) dem Vergnügungswart,
i) den Beisitzern, die durch den Vorstand bestimmt werden.
§12 Rechnungsprüfer
Sie haben die Pflicht, mindestens einmal im Jahr, -in jedem Fall jedoch spätestens vor dem Datum der
zum 31.12 -.
Jahreshauptversammlung, die Rechnungsunterlagen des Vereins zu
prüfen und dem Vorstand die Ergebnisse schriftlich mitzuteilen.Der Mitgliederversammlung ist hierüber zu berichten. Die Kassenprüfer
erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und
beantragen bei ordnungsgemäßer Kassenführung die Entlastung des
Vorstandes.